Bitte stellen Sie in diesem Blog keine grob falschen rechtlichen Behauptungen auf, wenn Sie nicht sachkundig sind. Das über 30 Jahre alte (!) Urteil des BGH von 1987 wurde vor Inkrafttreten der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und vor der deutschen Schuldrechtsreform gesprochen und ist völlig veraltet und durch die aktuelle Gesetzeslage komplett überholt.
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