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Channel: Kommentare zu: Rechte und Pflichten bei Transportschäden Teil 3: Vorgehen im Schadensfall
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Von: Kai

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Eine Frage zum Sachverhalt, auch wenn der Beitrag schon älter ist. Wie verhält es sich mit der Beweislast und den Fristen, wenn es um einen Transportschaden an der eigenen Sache geht. Beispiel: Hr. Meiers Fahrzeug wird aufgrund eines Defekts aus dem Ausland nach D in eine Werkstatt per Spedition / Sammeltransport befördert. Dabei entstehen Schäden an seinem Fahrzeug. Wann muss Hr. Meier den Transporteur vom Schaden in Kenntnis setzen und wann muss wer den Nachweis erbringen, dass es ein Transportschaden handelt und wer der Verursacher war (beim Auf- und Abladen war Hr. Meier jeweils nicht persönlich anwesend). Auf einem Übergabeprotokoll sind keine Beschädigungen vermerkt. Vielen Dank!


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